Neue Regelung zur Provisionsteilung: Lohnt sich der Gang zum Immobilienmakler noch?
Bisher war es Verkäufern von Immobilien möglich, die Maklerprovision auf den Käufer abzuwälzen. Doch ab dem 23. Dezember 2020 gelten beim Immobilienverkauf neue Regeln. Beauftragt ein Verkäufer einen Makler, so hat er künftig mindestens die Hälfte der Provision zu tragen.
Am 23. Dezember 2020 trat das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Zugegeben, in einigen Bundesländern wurde die Maklerprovision bereits vor der Gesetzesreform geteilt. Doch existierte bislang keine einheitliche Regelung darüber, zu welchen Teilen Käufer und Verkäufer von Wohneigentum für die Kosten des vermittelnden Maklers aufkommen. In Bundesländern wie Berlin, Brandenburg und Bremen ging die volle Provision bis dato zulasten der Käufer, obwohl meist der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Mit dem neuen Gesetz wir die Courtage ab sofort fair aufgeteilt und die Position des Käufers gestärkt.
Was bringt die Gesetzesreform?
Wer eine Wohnimmobilie kauft, soll künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen als der, der sie verkauft. Das ist die simple Idee hinter der Gesetzesreform. Durch die neue Regelung wird verhindert, dass der Käufer die Provision für den Makler allein oder zu einem Großteil trägt. Schmälert sich die Provision, verringern sich auch die Kaufnebenkosten und somit ist es für einen Kaufinteressenten attraktiver, das Objekt käuflich zu erwerben.
Umgekehrt bedeutet das, dass ein Immobilienmakler zukünftig nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden kann. Jede Partei hat 50 Prozent des in dem jeweiligen Bundesland üblichen Maklerhonorars zu leisten. Die Regelung soll Käufer somit entlasten, doch keinesfalls Verkäufer dadurch benachteiligen. Wir erklären Ihnen gerne die Vorteile der Regelung im Detail.
Was bedeutet die Reform für Verkäufer?
Weil die Maklercourtage in Zukunft nicht länger auf Käufer abgewälzt werden kann, fragen sich viele Verkäufer nun, ob sich der Immobilienverkauf mit Makler überhaupt noch lohnt. Was viele Eigentümer dabei unterschätzen, ist der Aufwand, der mit dem Verkauf verbunden ist. Ein guter Makler entlastet Verkäufer vollumfänglich und leistet bei Weitem mehr, als bloß ein paar Fotos und Informationen ins Internet zu stellen und dann auf Interessenten zu hoffen.
Mit der Gesetzesänderung ist nun von entscheidender Bedeutung, was der Verkäufer für sein Geld bekommt und wie gut er sich beraten uns betreut fühlt.
Kostenloses Erstgespräch: Kennenlernen und Vertrauen schaffen
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Unser Service ist die Maklerprovision wert:
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- Verhandlungen um den Kaufpreis
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Barbara Tesch
Selbstständige Immobilienmaklerin